UNSERE
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Thomas Hendrich & David Vibrans GbR
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Thomas Hendrich & David Vibrans GbR (nachfolgend „Werkstatt“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen der Werkstatt und dem Kunden kommt zustande durch:
- eine schriftliche oder mündliche Beauftragung,
- eine Online-Terminbuchung mit anschließender Bestätigung durch die Werkstatt oder
- die Übergabe des Fahrzeugs zur Durchführung von Arbeiten.
3. Leistungen
Die Werkstatt erbringt Reparatur-, Wartungs- und sonstige Dienstleistungen im Bereich Kfz gemäß dem jeweiligen Auftrag. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlung ist bei Abholung des Fahrzeugs in bar, per EC-/Kreditkarte oder nach Vereinbarung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
5. Abnahme und Abholung
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Mitteilung der Fertigstellung innerhalb von 3 Werktagen abzuholen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann ein angemessenes Standgeld berechnet werden.
6. Gewährleistung
Für Reparaturen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Abholung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, angezeigt werden. Bei Mängeln steht der Werkstatt das Recht zur Nachbesserung zu.
7. Haftung
Die Werkstatt haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Schäden durch mitgebrachte oder vom Kunden beigestellte Teile ist ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Ersatzteile und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt.
9. Altteile und Entsorgung
Ausgebaute Altteile gehen in das Eigentum der Werkstatt über, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die fachgerechte Entsorgung erfolgt durch die Werkstatt.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz der Werkstatt.